Barrierefreiheit
Nicht verpflichtet – aber überzeugt
Die Website von BRENNWERT Kommunikation mit Zündung fällt nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Sie richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden und nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Zudem bietet die Website keine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr an, da sie nicht auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichtet ist. Das Kontaktformular dient ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Kontaktaufnahme. Die Website dient der Darstellung unseres Unternehmens sowie der Präsentation unserer Leistungen, Referenzen und Arbeitsproben.
Barrierefreiheit ist für uns mehr als eine gesetzliche Vorgabe
Auch wenn wir gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, berücksichtigen wir Barrierefreiheit bei der Entwicklung unserer Websites. Denn digitale Angebote sollten möglichst vielen Menschen offenstehen – unabhängig davon, ob sie eine Website mit Maus, Tastatur, Screenreader oder anderen Hilfsmitteln nutzen.
Dabei geht es nicht darum, Inhalte zu vereinfachen oder Gestaltung auf einen kleinsten gemeinsamen Nenner zu bringen. Barrierefreiheit kann vielmehr bedeuten, Gestaltung und Technik so zu planen, dass Inhalte wahrnehmbar, Funktionen bedienbar und Informationen auf unterschiedlichen Wegen zugänglich sind.
Zugänglichkeit von Anfang an mitdenken
Bei den von uns entwickelten Websites versuchen wir deshalb, Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken und nicht erst nachträglich „einzubauen”. Dabei orientieren wir uns unter anderem an den anerkannten Empfehlungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Uns ist bewusst, dass vollständige Barrierefreiheit ein kontinuierlicher Prozess ist und nicht mit einem einzelnen Prüfpunkt erledigt ist. Umso wichtiger finden wir es, digitale Angebote von Anfang an möglichst zugänglich zu gestalten.